Elterncoaching
Fühlen Sie sich als Elternteil auch manchmal überfordert? Falls ja, sind Sie nicht alleine: Viele Eltern haben das Gefühl, den eigenen Ansprüche nicht gerecht werden zu können! Hinzu kommen Erwartungen und Vorstellungen von außen, wie Kinder „richtig“ zu erziehen sind. Die Verunsicherung sitzt tief: Denn sowohl autoritäre als auch antiautoritäre Erziehungsmethoden sind heute überholt. Allgemein gültige Erziehungsnormen gibt es nicht mehr. So kann ein geschützter Rahmen, in dem Sie sich als Eltern bzw. Elternteil mit Ihren Werten, Möglichkeiten und Bedürfnissen auseinandersetzen, Sie unterstützen. Gleichzeitig birgt er die Chance Ihren eigenen, stimmigen Erziehungsstil zu entwickeln.
Als Eltern tragen Sie die Verantwortung für Ihre Kinder und die Beziehung zu ihnen: Je klarer Sie sich über Ihre Haltungen, Ihren Bedürfnisse und Ihren Grenzen werden, umso leichter werden Sie diese Ihren Kindern gegenüber vertreten können.
Für wen ist Elterncoaching geeignet?
Elternkompetenz- Entwicklung ist insbesondere für jene Mütter und Väter geeignet, die Sicherheit im Umgang mit ihren Kindern wiedergewinnen wollen. Sie stellt eine unverzichtbare Begleitmaßnahme zur Kinderpsychotherapie dar. Elternbegleitung kann zudem gerade dann eine wertvolle Unterstützung bedeuten, wenn Sie sich in Trennung befinden oder eine Trennung bzw. Scheidung bereits hinter sich haben.
.png)
Elternberatung gemäß §95 Abs. 1a AußStrG
Auch wenn Eltern sich einvernehmlich scheiden lassen, bleiben die Bedürfnisse ihrer Kinder oft ungesehen. Selbst dann, wenn ihre Eltern noch gut miteinander reden können. Das liegt einerseits an der Ausnahmesituation für die Mütter und Väter. Es hat aber auch damit zu tun, dass Kinder ihre Gefühle oft anders ausdrücken als Erwachsene.
Diese Problematik hat der Gesetzgeber ebenfalls erkannt. Er schreibt vor, dass sich beide Elternteile vor einvernehmlichen Scheidungen verpflichtend darüber informieren müssen, was ihre Trennung für ein Kind bedeuten kann (§ 95 Außerstreitgesetz). Diese Beratung können Eltern gemeinsam oder einzeln besuchen.
Im Laufe meines privaten und beruflichen Werdeganges, durfte ich in der direkten Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Trennungs- und Konfliktsituationen, Erfahrungen sammeln. Dadurch konnte sich in mir ein Gespür für die Themen, Fragen und Ängste entwickeln, die junge Menschen in derlei schwierigen Situationen beschäftigen. Mit diesem Blickwinkel unterstütze und begleite ich auch Eltern. Die Trennung und Neuorientierung von Familien stellen alle Beteiligten vor unterschiedliche Herausforderungen. Um den Kindern nicht mehr als die unvermeidbaren Probleme, die eine Trennung/ Scheidung mit sich bringen, zuzumuten, bewährt sich ein bewusster und offener Umgang mit Themen wie unter anderen, der Umgang mit heftigen Gefühlen, Loyalitäts- und Identitätskonflikten oder die Übernahme von Schuld seitens der Kinder. Die Neugestaltung des Familienlebens birgt auch Chancen. Ein weniger konfliktreiches Zuhause und sichere Beziehungen fördern die Entwicklung und das Wohlbefinden. Auf Chancen und Möglichkeiten wird individuell in der Beratung eingegangen.
Elternberatung gemäß § 107 Abs. 3 Z.1 AußStrG
Manchmal gelingt es Eltern nicht, sich über wichtige Fragen zum Wohl ihres Kindes zu einigen. Dann kann das Gericht eine Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach §107 anordnen.
Das passiert zum Beispiel:
- wenn Absprachen zur Obsorge oder zum Kontakt nicht funktionieren
- wenn Eltern sich nicht einigen können, wie sie ihre Elternschaft gestalten
- wenn Konflikte sehr stark und belastend werden
👉 Das Ziel dieser Beratung ist es, außerhalb des Gerichtssaals, Lösungen und Absprachen zu finden. Dabei liegt der Fokus auf den Bedürfnissen der Kinder.
Auch wenn die Partnerschaft endet, bleibt die gemeinsame Verantwortung für das Kind/ die Kinder bestehen. Um die neue Form der Elternschaft zu gestalten, ist es bedeutsam den Übergang von der Paarbeziehung zur Elternbeziehung bewusst zu vollziehen. Die Beratung unterstützt dabei, neue Formen der Zusammenarbeit zu erkennen– damit sich die Kinder auch in der neuen Familienform gut entwickeln können.
Das Stundenausmaß dieser Beratungsform wird vom Gericht festgelegt. Die Kosten der Elternberatung nach § 107 richten sich somit nach der Dauer der Beratung.
Nähere Informationen finden Sie unter www.trennungundscheidung.at
